Wozu eigentlich eine Sterbevorsorge?

Die Sterbevorsorge. Garantie für eine angemessene Bestattung.

Menschen erachten den Tod stets als ein schreckliches Ereignis. Es ist daher nur natürlich, dass der Gedanke an den Tod verdrängt wird und dass ein Gespräch darüber ausbleibt. Die Tabuisierung des Themas "Tod" erfolgt dabei von den Betroffenen zu Lebzeiten gleichermaßen wie von seinen oder ihren Angehörigen. Denn wer will schon über den Tod eines lieben Menschen reden?

Die harte Wahrheit jedoch ist, dass der Tod ein natürlicher und unumgänglicher Teil unseres Lebens ist. Der Gedanke an eine Sterbevorsorge - der finanziellen und organisatorischen Absicherung des Todes - ist den meisten Menschen zwar unangenehm, doch wenn Angehörige erkennen, dass ein Todesfall der Eltern ein natürlicher Vorgang ist, so können sie unliebsamen Fragen und finanziellen Engpässen vorbeugen.

Der Tod kommt immer unerwartet, auch, wenn ein jeder weiß, dass er früher oder später vorkommen muss, sei es aufgrund einer natürlichen Ursache oder aufgrund eines Unfalls mit Todesfolge, der ebenfalls - insbesondere bei älteren Menschen - nicht ausgeschlossen werden kann und darf.

In den Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren nach dem Tod eines geliebten Menschen steht die Trauer an höchster Stelle. In einer solchen Zeit will sich niemand mit organisatorischen Aufgaben auseinandersetzen, doch gibt es auch daran kein Vorbeikommen. Eine angemessene Bestattung will geplant und durchgeführt werden. Das bedeutet einen finanziellen und organisatorischen Aufwand, der in der Tat so überraschend hoch und vielfältig ausfallen kann, dass bei der Bestattung Abstriche gemacht werden müssen. Dies wiederum gilt es verständlicherweise zu vermeiden.

Eine Sterbevorsorge verhindert eine spontan erforderliche finanzielle Ausgabe und ermöglicht somit, dass sich die Zurückbleibenden gänzlich der Trauerphase widmen können, ohne sich zusätzlich mit dem Thema "Geld" befassen zu müssen. Hierzu zahlen die Kinder – freilich unlängst erwachsen – zu Lebzeiten der zu versichernden Person regelmäßig einen vertraglich festgesetzten Beitrag an den jeweiligen Anbieter der Versicherung. Im Todesfall wird sodann eine zuvor festgelegte Versicherungssumme zum Zwecke der Erfüllung der Bedürfnisse des Verstorbenen entweder komplett oder in Form der steuerfreien Rückerstattung der Beiträge ausgezahlt. Viele Anbieter bieten zusätzlich Bonuszahlungen an, sollten bestimmte Vertragsbedingungen erfüllt werden. Hier unterscheiden die Versicherungen auch zwischen dem natürlichen Tod und dem Unfalltod.

Entstanden ist die Sterbevorsorge aus dem Grund, dass die entscheidenden Geldleistungen der Gesetzlichen Krankenkasse im Todesfall eines Angehörigen ab dem Jahr 2004 zunächst reduziert und schließlich abgeschafft wurden. Seither liegt es allein in der Hand der Angehörigen, für die Finanzierung und Organisation einer angemessenen Bestattung zu sorgen.

Eine Sterbevorsorge ermöglicht es daher, Angehörige zu entlasten, indem die Versicherungsgesellschaft vertraglich abgesicherte Leistungen schnell erbringt.

Nicht vergessen darf dabei, dass es Menschen möglich ist, die Formalitäten abzusichern, die im Todesfall abzuwickeln sind. Dazu zählt auch die reibungslose Erfüllung des letzten Willens. Eine Sterbevorsorge beschäftigt sich somit einzig und allein mit einem Ereignis, das unabwendbar ist. Durch die frühzeitige Absicherung kann dieses Ereignis jedoch derart ausfallen, wie es der oder die Betroffene und die Angehörigen vorsehen.



Zusammenfassend ist die Sterbevorsorge:

  • die Möglichkeit, sich gegen finanzielle Schwierigkeiten im Todesfall frühzeitig abzusichern,
  • die Möglichkeit, sich durch die Absicherung gänzlich der Trauerphase zu widmen,
  • der Ersatz für die Geldleistungen der Gesetzlichen Krankenkasse,
  • die Garantie für den reibungslosen organisatorischen Ablauf der Bestattung und des letzten Willens.

Die einzige Erfordernis, um diese Aspekte der Sterbevorsorge nutzen zu können, ist jedoch nach wie vor das Gespräch über eines der unangenehmsten Themen des Lebens. Diese Hürde bleibt bestehen, wenn sich Menschen zu Lebzeiten mit der Absicherung ihres Todes oder des Todes eines geliebten Menschen befassen wollen. Doch sie müssen diese Hürde nehmen, um genau diese Absicherung zu erreichen, die viele Unannehmlichkeiten ersparen kann.

Den Schrecken eines Todesfalls kann die Sterbevorsorge selbstredend nicht nehmen. Doch ist es vielen Menschen ein noch größerer Schrecken, wenn sie sich in der Trauerphase mit finanziellen und organisatorischen Notwendigkeiten herumärgern müssen, wo doch gerade in dieser Zeit eine besondere Feinfühligkeit erforderlich ist.