Sterbegeld? Wofür brauche ich das denn?

 

Eine Bestattung ist teuer. Genau dafür gibt es die Sterbegeld-Versicherung.

Ein bekanntes Sprichwort sagt: „Im Leben gibt es nichts umsonst, selbst der Tod kostet das Leben.“

So viel Wahrheit in alten Weisheiten auch steckt, in diesem Fall irrt der Spruch.

Der Tod kostet weitaus mehr als nur das Leben, denn Sterben ist mittlerweile richtig teuer geworden. Zwar muss der Verstorbene nicht mehr für die Beerdigungskosten aufkommen, aber seine Erben.

Die hohe finanzielle Belastung durch die Kosten einer Bestattung möchten viele ihren Lieben ersparen und schließen zu diesem Zweck eine Sterbegeldversicherung ab.



Die Sterbegeldversicherung im kurzen Überblick

 

  • Die Stebegeldversicherung gehört zu den kapitalbildenden Lebensversicherungen.
  • Das Sterbegeld wird im Todesfall (d.h. in jedem Fall ausbezahlt).
  • In der Regel erfordert eine Sterbegeldversicherung keine Gesundheitsprüfung!
  • Grundsätzlich ermöglichen viele Versicherungen auch einen Abschluss im fortgeschrittenen Alter. In diesem Fall ist allerdings mit hohen Aufschlägen zu rechnen.
  • Die Sterbegeldversicherung ist ein adäquater Ersatz für das im Jahr 2004 weggefallene Sterbegeld der Krankenkassen.
  • Wer frühzeitig eine Sterbegeldversicherung abschließt, bezahlt oft nur geringe Beiträge!
  • Es ist meist nur eine niedrige Abschlusssumme erforderlich (zwischen 7.000 Euro und 15.000 Euro ist ein guter Richtwert).

Die Absicherung der Beerdigungskosten für die Hinterbliebenen

Hierunter versteht man eine kapitalbildende Lebensversicherung, die im Todesfall ausgezahlt wird.

Das Besondere an dieser Versicherungsform ist, dass sie ohne Gesundheitsprüfung auch noch in fortgeschrittenem Alter abgeschlossen werden kann und mit relativ kleinen Monatsbeiträgen bespart wird.

Seit im Jahr 2004 das Sterbegeld aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen herausgenommen wurde, erlebt die Sterbegeld Versicherung einen neuen Zulauf. Das liegt daran, dass die Bestattungskosten immer teurer werden. Im Durchschnitt kann man mit Kosten in Höhe zwischen 5000,- und 7000,- Euro für eine Beerdigung rechnen – für viele eine zu hohe Belastung, um sie aus dem regulären Monatseinkommen bestreiten zu können.

Andererseits möchte niemand auf eine angemessene Beisetzung eines lieben Verstorbenen verzichten, denn die Trauerkultur wird hochgeschätzt.

Die Lösung in einem Gewissenskonflikt für einen relativ kleinen Monatsbeitrag

Angehörige geraten nur allzu oft in einen Gewissenskonflikt, aus dem sie keinen Ausweg finden.

Sollen sie das Andenken des Verstorbenen bewahren durch eine adäquate Erd- oder Feuerbestattung mit Möglichkeit zur Trauerfeier und sich dabei möglicherweise verschulden?

Oder sollen die Angehöreigen an die finanzielle Zukunft der Familie denken und lieber einer preisgünstigen anonymen Beisetzung den Vorrang geben?

Die Sterbegeld Versicherung bietet in solchen Gewissensfragen einen vernünftigen Ausweg: Der Verstorbene bekommt eine standesgemäße Beerdigung und die Hinterbliebenen müssen sich neben ihrer persönlichen Trauer nicht auch noch finanzielle Sorgen machen.

Für die Bestattungskosten ist dadurch gesorgt. Eine solche Versicherung ist auch für viele Menschen im Hinblick auf ihren eigenen Tod sehr wichtig.

Keine Mutter und kein Vater möchte seinen Kindern die finanzielle Last einer teuren Beisetzung aufbürden. Gleichzeitig will niemand seine engsten Angehörigen die belastende Gewissensfrage zumuten, aus finanzieller Not nur eine sehr spärliche Beisetzung ermöglichen zu können.

Die Trauerkultur wird zu Recht sehr hoch geschätzt und ist ein wesentlicher Bestandteil des abendländischen Kulturkreises.

Da ist es gut zu wissen, dass mit kleinen Monatsbeiträgen, auch aus sehr geringen Einkommen, der spätere Todesfall und die damit verbundenen Kosten abgedeckt werden können.

 

Was ist Sterbegeld?

Ein Sterbegeld ist für die Bestattungskosten eines Verstorbenen vorgesehen. Bis 2004 wurde das Sterbegeld von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Im Rahmen einer Gesetzesänderung wurde das Sterbegeld als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung für Arbeitnehmer abgeschafft.

Für Beamte gibt es die Sonderregelung nach derer die doppelten Bezüge oder das doppelte Ruhegeld (auf einen Monat gesehen) als Sterbegeld ausgezahlt werden.

Einige Arbeitgeber leisten übrigens als freiwillige Leistung ein sogenanntes Totengeld.

Zahlt die gesetzliche Unfallversicherung ein Sterbegeld? Wie hoch ist das Sterbegeld bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit?

Stirbt ein Angehöriger durch einen Arbeitsunfall, erhalten die Hinterbliebenen von der gesetzlichen Unfallversicherung ein Sterbegeld. Die gesetzliche Unfallversicherung bezahlt auch dann ein Sterbegeld, wenn jemand aufgrund einer Berufskrankheit stirbt.

Alte Regelung: Die Höhe des Sterbegelds durch die gesetzliche Unfallversicherung beträgt ein Siebtel der Bezüge - des Gehalts welches der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes als regelmäßiges Einkommen hatte.

Neue Regelung: Die Höhe des Sterbegeldes aus der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt ein Siebtel der sogenannten Bezugsgröße, welche zum Todeszeitpunkt aktuell war.

Die Bezugsgröße ist ein Grenzwert aus der Sozialversicherung, auch als Einkommensgrenze bekannt.

Die aktuelle Bezugsgröße für 2016 beträgt 2.905 Euro monatlich, bzw. 34.860 Euro im Jahr.

Somit beträgt das Sterbegeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung 4.980 Euro.

 

 


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